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事(じ)後(ご)承(しょう)諾(だく)

じごしょうだくjigoshoudaku

Selten oder FachspracheSubstantiv

Bedeutungen

Die Bedeutungen sind aus JMdict übersetzt; unter jeder Bedeutung steht das englische Original.

  1. Nomen

    nachträgliche Genehmigung

    EN ex-post-facto approval

    Yojijukugo (Redewendung aus vier Kanji)

    社(しゃ)内(ない)規(き)定(てい)では、上(じょう)長(ちょう)の事(じ)後(ご)承(しょう)諾(だく)なしに大(おお)型(がた)契(けい)約(やく)を締(てい)結(けつ)することは認(みと)められていません。

    • Gemäß den internen Vorschriften ist es nicht gestattet, Großverträge ohne die nachträgliche Genehmigung des Vorgesetzten abzuschließen.

Beispielsätze 1

社(しゃ)内(ない)規(き)定(てい)では、上(じょう)長(ちょう)の事(じ)後(ご)承(しょう)諾(だく)なしに大(おお)型(がた)契(けい)約(やく)を締(てい)結(けつ)することは認(みと)められていません。

  • Gemäß den internen Vorschriften ist es nicht gestattet, Großverträge ohne die nachträgliche Genehmigung des Vorgesetzten abzuschließen.

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